Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Montagen der Schlüssel Meier GmbH gegenüber ihren Kundinnen und Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
Für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Schweizer Obligationenrechts (OR) in jedem Fall vorbehalten.
2. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, für 3 Monate verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, die Offerte unterzeichnet retourniert wird oder die Ausführung der Leistung beginnt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. MWST. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug.
Ab dem ersten Tag des Verzugs ist Schlüssel Meier GmbH berechtigt:
- Verzugszinsen von 5 % p.a. zu erheben
- Eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung in Rechnung zu stellen
- Weitere Aufträge bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen zurückzustellen
Unvorhergesehene Mehrarbeiten werden nach Regie zu den aktuellen Ansätzen verrechnet. Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen. Nicht fristgerecht beanstandete Rechnungen gelten als anerkannt.
5. Stornierung und Auftragsrücktritt
Die Kundschaft kann einen bestätigten Auftrag schriftlich stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung sind folgende Entschädigungen geschuldet:
- Mehr als 5 Werktage vor Ausführungsbeginn: 20 % des Auftragswertes
- 2–5 Werktage vor Ausführungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
- Weniger als 2 Werktage vor Ausführungsbeginn oder nach Materialbeschaffung: 100 % des Auftragswertes
Bereits beschaffte Spezialmaterialien (z.B. individuell angefertigte Schliesszylinder, Schlüssel oder Schliessanlagen) werden stets vollständig in Rechnung gestellt, unabhängig vom Stornierungszeitpunkt.
6. Termine und Ausführung
Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (dazu zählen auch Pandemien), Lieferengpässen der Hersteller oder Witterungsverhältnissen, die eine Montage verunmöglichen, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Vertragsrücktritt.
7. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft stellt sicher, dass der Zugang zum Arbeitsort gewährleistet ist. Sofern nicht anders offeriert, sind folgende Leistungen bauseits (durch den Kunden) zu erbringen:
- Gerüste oder Hebebühnen ab einer Arbeitshöhe von 3 Metern (gemäss SUVA-Vorschriften)
- Schutz von Bodenbelägen und Möbeln im Montagebereich
Bei Arbeiten an bestehenden Schliessanlagen ist die Kundschaft verpflichtet, Schlüssel Meier GmbH vollständig über die vorhandene Anlage, deren Hersteller und allfällige Systemspezifikationen zu informieren. Schlüssel Meier GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben zur Bestandsanlage entstehen. Allfällige Mehraufwände werden nach aktuellem Regieansatz verrechnet.
8. Abnahme
Nach Abschluss der Montage- oder Installationsarbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch die Kundschaft und Schlüssel Meier GmbH. Dabei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Mit der Abnahme bestätigt die Kundschaft die vertragsgemässe Ausführung der Leistungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, jedoch zur Fristsetzung für deren Behebung. Nimmt die Kundschaft die Anlage ohne Vorbehalt in Betrieb, gilt dies als konkludente Abnahme.
9. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäss den Bestimmungen der SIA-Norm 118.
Allfällige Mängel sind von der Kundschaft unverzüglich, spätestens innert 10 Tagen nach Entdeckung, schriftlich gegenüber Schlüssel Meier GmbH zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte vorbehalten.
Für Sach- und Personenschäden haftet Schlüssel Meier GmbH nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen. Für Produkte von Drittherstellern gelten zusätzlich die jeweiligen Herstellergarantien.
10. Schlüsselverwaltung und Vertraulichkeit
Werden der Schlüssel Meier GmbH Schlüssel oder Zugangscodes zur Liegenschaft übergeben, verpflichtet sich das Unternehmen zur sicheren Aufbewahrung (getrennt von Adressangaben), zur ausschliesslichen Verwendung für den vereinbarten Auftragszweck sowie zur unverzüglichen Rückgabe nach Auftragsabschluss.
Bei nachgewiesenem Verlust von anvertrauten Schlüsseln infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet Schlüssel Meier GmbH für direkte Schäden, einschliesslich notwendiger Schlossersatzarbeiten. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen. Die Kundschaft ist verpflichtet, einen Schlüsselverlust unverzüglich zu melden.
Alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen oder erstellten sicherheitsrelevanten Informationen – insbesondere Schliesspläne, Zugangsdaten und Sicherheitskonzepte – werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Auftragsabschluss.
11. Subunternehmer
Schlüssel Meier GmbH ist berechtigt, Teile des Auftrags an sorgfältig ausgewählte Subunternehmer zu vergeben. Das Unternehmen bleibt in jedem Fall alleinige Vertragspartnerin der Kundschaft und haftet für die ordnungsgemässe Auftragserfüllung durch Subunternehmer wie für eigene Leistungen.
Subunternehmer werden verpflichtet, die gleichen Qualitäts- und Vertraulichkeitsstandards einzuhalten wie Mitarbeitende von Schlüssel Meier GmbH.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schlüssel Meier GmbH. Das Unternehmen ist berechtigt, ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen zu lassen.
13. Datenschutz
Schlüssel Meier GmbH bearbeitet Personendaten der Kundschaft ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung und Rechnungsstellung, in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie, sofern anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).
Die ausführliche Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: Datenschutzerklärung
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmen (B2B) ist Zürich, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten gilt als Gerichtsstand deren Wohnsitz oder der Sitz von Schlüssel Meier GmbH, je nach Wahl der klagenden Partei.
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Samstag, Sonntag und Feiertage:
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